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Thema: Sunset Handelsgesellschaft UG bombadiert bundesweit private eBayler mit Abmahnungen

  1. #1
    Senior Mitglied Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Avatar von Werbehasser
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    Standard Sunset Handelsgesellschaft UG bombadiert bundesweit private eBayler mit Abmahnungen

    Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt ./. ...
    wg. wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

    Sehr geehrter ...

    in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt, vertreten durch die Geschäftsführerin B. R., Hochstr. 7, 87527 Sonthofen, anwaltlich vertreten.

    Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte der beigefügten Originalvollmacht.

    Unsere Mandantin betreibt als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB unter der Domain whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] einen Internetshop.

    Unsere Mandantin ist somit Mitbewerberin im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, da sie als Unternehmerin und Anbieterin von Waren mit Ihnen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

    Zu Ihren Angeboten bei eBay unter dem Mitgliedsnamen … hat uns unsere Mandantin mit der Überprüfung Ihres Angebotes sowie der gesamten Darstellung beauftragt. Hierbei haben wir erhebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße festgestellt.

    Nach Art und Umfang der von Ihnen angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe können diese nicht mehr als "privat" eingestuft werden. Vielmehr handeln Sie in einem Umfang, dass Ihre Verkaufstätigkeit rechtlich als "gewerbliche" zu gelten hat, auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben.
    Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob es sich um neue Waren oder um gebrauchte Sachen handelt. Sobald Ihre Verkaufstätigkeit auf eBay "gewerblich" erfolgt, sind Sie verpflichtet, wie jeder andere Kaufmann auch, die allgemein geltenden Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe zu beachten.

    Sie bieten jedoch unter der Internethandelsplattform eBay Artikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht und auf Ihre Anbieterkennzeichnungspflicht hinzuweisen.

    So haben Sie in dem Zeitraum vom 22.10.2008 bis 28.10.2009 insgesamt mindestens 698 Verkäufe getätigt. In der Zeit vom 23.09.2009 bis 28.10.2009 haben Sie 534 Artikel eingestellt und 138 Artikel tatsächlich verkauft und hiermit einen Umsatz in Höhe von ¤ 421,14 erzielt. Bei den von Ihnen angebotenen Artikeln handelt es sich dabei maßgeblich um Neu- und Gebrauchtwaren in Form von Video- und DVD-Filmen sowie Büchern. Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um die Veräußerung privater gebrauchter Artikel oder die Veräußerung einer privaten Sammlung oder um die Auflösung eines eigenen Hausstandes.

    Sie sind seit 19.04.2003 Mitglied bei eBay und haben im Zeitraum 19.04.2003 bis 28.10.2009 insgesamt 757 Bewertungen von Käufern erhalten.

    Sie haben demnach folgende Rechtsverstöße begangen

    Sie verstoßen mit Ihrem Internetauftritt gegen § 312 c Abs. 1 BGB sowie gegen § 1 Abs. 1 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht), sowie gegen § 5 Telemediengesetz.

    Sie sind demnach als Anbieter verpflichtet, eine vollständige sog. Anbieterkennzeichnung -auch Impressum genannt -im Internet verfügbar zu halten.

    Als gewerblich tätiger Anbieter im Internet sind Sie verpflichtet, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen und ihn darauf hinzuweisen (§§ 355, 356 BGB). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich auch für Versteigerungen
    auf Internetplattformen (BGH, Urteil vom 03.11.2007, Az. VII ZR 375/03). Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlt bei Ihren Angeboten.

    Laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2001 besteht eine Unternehmereigengemeinschaft bereits bei einer Anzahl von 39 Bewertungen innerhalb von 5 Monaten (Az. 103 U 149/01). Mit Urteil vom 06.07.2005 (Az. 3 0 184/04) bejahte das Landgericht Mainz eine Unternehmertätigkeit bei 252 verkauften Artikeln in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten. Mit Urteil vom 28.09.2006 (Az. 5 0 51/06) stellte das Landgericht Hanau fest, dass es für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform ausreiche, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe.

    Die vorangestellten Rechtsverstöße führen zu unlauterem Wettbewerb nach §§ 3, 4 Abs. 1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht somit ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.

    Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucherverträge über die Internethandelsplattform eBay anzubieten oder anbieten zu lassen ohne eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügbar zu machen und ohne auf ein bestehendes Widerrufsrecht hinzuweisen.

    Ebenso sind Sie nach § 9 UWG unserer Mandantin zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandantin hat damit Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten handelt es sich dabei stets um eine entsprechende rechtliche Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist. Darüber hinaus haben Sie auch die Recherchekosten unserer Mandantin hinsichtlich Ihrer Anschrift und des Umfanges Ihrer eBay- Tätigkeit als Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.

    Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, bis zum 12. November 2009 den nachstehenden Betrag auf unser Anwaltskonto zu überweisen, dieses lautet wie folgt
    Postbank Nürnberg,
    Konto-Nr. *** *** ***,
    BLZ *** *** **,
    Kontoinhaber: RA C. S.
    Die Kosten der Rechtsverfolgung betragen:
    Rechnung der web-Trace VG vom 25.10.2009 ¤ 172,55
    RA-Gebühren ¤ 775,64
    Ihr Zahlbetrag per 12.11.2009 ¤ 948.19

    Unsere Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich wie folgt:

    Vergütungsberechnung nach RVG
    Gegenstandswert: 10.000,00
    Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2. 13. 14 Nr. 2300 VV RVG 13 ¤ 631.80
    Zwischensumme der Gebührenpositionen ¤ 631,80
    Post- und Telekommunikationsengelt Nr. 7002 VV RVG ¤ 20.00
    Zwischensumme netto ¤ 651,80
    19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG ¤ 123.84
    Gesamtbetrag: ¤ 775.64

    Da Sie dazu angehalten sind, die vorgenannten Verstöße künftig zu unterlassen und die Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann, fordern wir Sie im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Für den Fall, dass die beigefügte Unterlassungserklärung nicht bis zum 12. November 2009, 17:00 Uhr bei uns eingegangen ist, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die Sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können. Eine Fristverlängerung ist aufgrund der Dringlichkeit der Sache nicht möglich.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr rechtsgeschäftliches Verhalten auch einen Verstoß gegen steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Tatbestände bedeuten kann. Wir verweisen hierzu auf die gesetzlichen Vorschriften, die wir Ihnen in Kopie beilegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. S.
    Rechtsanwalt

    Anlagen
    Originalvollmacht
    Unterlassungserklärung
    Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Vorschriften in Kopie
    Rechnung der web-Trace UG


    Unterlassungserklärung



    verpflichtet sich gegenüber der

    Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt
    vertreten durch die Geschäftsführerin B. R.

    1. es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, für das eigene Angebot zu werben, ohne im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung Firma und Adresse, unter Angabe einer Straßenadresse, sowie den/die Vertretungsberechtigten mit Vor- und Zunamen anzugeben;

    und/oder Verbraucher zur Aufgabe von Bestellungen im Fernabsatz, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, aufzufordern, ohne gleichzeitig auf das Bestehen eines Widerrufsrechts/Rückgaberechts nach §§ 355, 356 BGB hinzuweisen und zwar in der Form, dass die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, deutlich wiedergegeben werden;

    2. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff. 1 aufgeführten Verpflichtungen an die Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt eine Vertragsstrafe i. H. v.

    ¤ 10.000,00

    zu zahlen.

    3. die durch die Abmahnung entstandenen Kosten sowie den entstandenen Schaden in Höhe von ¤ 948,19 zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bis zum 12.11.2009 auf das Konto der Rechtsanwälte S., Postbank Nürnberg, Konto-Nr. *** *** ***, BLZ *** *** **, zu zahlen.

    Ort, den

    _________________________
    Rechtsverbindliche Unterschrift


    Beteiligte an diesem grandiosen bundesweitem Schauspiel sind …
    1. Rechtsanwälte und Steuerberater S*,
    2. Sunset Handelsgesellschaft UG , B. R.
    3. web-Trace UG , A. H. , fungiert u. a. bei ebay als „its****“


    Hier scheint sich wohl eine bundesweite Abmahnwelle mit drei Hauptstatisten anzubahnen. Die lediglich nur neun Produkte anbietende Sunset Handelsgesellschaft UG, welche erst Ende Juni 2009 mit den üppigen ¤ 100,00 Stammkapital gegründet wurde und lediglich die Geschäftsführerin als Mitarbeiterin aufweisen kann, will sich in ihren Rechten verletzt fühlen, lässt Testkäufe von web-Trace UG bei ebay als itsegler (Mitglied seit 15.09.2009 mit Stand 07.11.2009 > 85 Bewertungen) durchführen und bringt dann kostenträchtig die Rechtsanwälte ins Spiel.

    Als weitere Testkäufer scheinen bei ebay c****-sf (Mitglied seit 28.09.2009 mit Stand 07.11.2009 > 106 Bewertungen) und t**-tec (Mitglied seit 20.01.2002 mit Stand 07.11.2009 > 117 Bewertungen) zu fungieren.

    Da auch hier der wettbewerbsrechtlich geltend gemachte Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch vorliegt und ich zu diesem Thema u. a. hier > http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-sunset-handelsgesellschaft.htm etwas fündig wurde und insbesondere auch im ebay-Forum Sicherheit das Thema hier > http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?messageID=9957950&tstart=0 ebenfalls schon aufgegriffen wurde, es also mittlerweile etliche Geschädigte gibt, könnte ich mir u.a. vorstellen, dass hier versucht wird die Rechtsordnung mit Massenabmahnungen zu umgehen.

    Ich vermute vielmehr, dass lediglich zu diesem Geschäftsmodell sich diese drei Statisten zusammen gefunden haben, um hieraus für sich Einnahmequellen zu erschliessen.
    Geändert von wahwah (07.11.2009 um 19:31 Uhr) Grund: anonymisiert
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  2. #2
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    Außer Abmahnungen scheint der Laden keinerlei Geschäftstätigkeit zu haben

    Google > "Sunset Handelsgesellschaft" & Sonthofen liefert nichts zu irgendwelchen
    echten Handelsaktivitäten
    lediglich Eintragungen in diversen Adresslisten

    Die Adresse liegt in einer Wohnsiedlung
    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
    sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

  3. #3
    Mitglied lopos verfasst oft hilfreiche Beiträge lopos verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    02.11.2009
    Die Fa. Sunset scheint nach Fristablauf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen.
    ---
    Wir gehen von einer Vielfachabmahnung aus. An der Berechtigung der Abmahnung bestehen -angesichts der Umstände- erhebliche Zweifel.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    LG Dortmund: Missbräuchliche Abmahnung
    Auch an sich berechtigte Abmahnungen können missbräuchlich sein. Dadurch wird zwar das abgemahnte Verhalten nicht rechtmäßig, allerdings entfallen die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche wegen des Wettbewerbsverstoßes. Hauptgrund für missbräuchliche Abmahnungen ist ein Interesse das sich lediglich darauf beschränkt, dass Gebühren durch die Abmahnung erzielt werden.

  4. #4
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    interessant ist es auch mal nach dem Namen des Admin-C von der Worldsoft SA in
    der Schweiz in Verbindung mit dem Wort das mit Be.... beginnt zu googeln.
    whois:sunset-net.de
    Ein wahrlich nicht unbeschriebenes Blatt...

    da könnte man glatt ins Grübeln kommen

    und die Erinnerung an andere "Projekte" wie z.B. whois:collector-inkasso.de
    wird wieder wach
    PS: früher stand dort der o.g.
    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
    sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

  5. #5
    Senior Mitglied Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Avatar von Werbehasser
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    LG Stade, Urteil vom 23.04.2009, Az. 8 O 46/09 – Red. Leitsätze

    1. Die angegriffene Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist verstößt insoweit gegen § 312 c Abs. 1, Art 240 EGBGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO, als dass sie nicht darüber belehrt, dass die Widerrufsfrist nicht vor dem Erhalt der Belehrung in Textform beginnt.
    2. Das Vorliegen eines Missbrauchs ist von Amts wegen zu prüfen, weil es um eine Prozessvoraussetzung geht.
    3. Das rechtsmissbräuchliche Vorgehen folgt daraus, dass der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen und vernünftigen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen für die Verfügungsklägerin steht und das beherrschende Motiv der Verfügungsklägerin bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele sind.

    Anm.: Mit dem vorliegenden Urteil des LG Stade wird die Rechtsprechung zur Missbräuchlichkeit von Abmahnungen gefestigt. Zudem wird selbst bei einem sechsstelligen Jahresumsatz (hier: “Für 2007 waren dies nach Darstellung der Verfügungsklägerin 238.000,00 ¤.”) schon 164 Abmahnungen in fünf Jahren als unverhältnismäßig gewertet. Da zudem das LG Stade den Missbrauch als Prozessvoraussetzung betrachtet ist der auch von Amts wegen zu prüfen. Dies erhöht die Anforderung an die Darlegung von Rechtsverstößen der wettbewerblichen Abmahner erheblich.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

  6. #6
    Antispam e.V. Mitglied Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Avatar von Weissbrot
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    Die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] im whois:sunset-net.info gehören zu einer Firma, die an der gleichen Adresse ansässig ist, wie die Sunset Handelsgesellschaft UG. Dort sitzen die wahren Hintermänner, weil erstens die Geschäftsführerin und einzige Gesellschafterin der Sunset Handelsgesellschaft UG dort ebenfalls Gesellschafterin ist und zweitens diese Firma bekannte Markenrechte wie "Flocke das Eisbärbaby" usw. beantragt, aber nicht bekommen hat. Da war auch mal was mit Knut...

    Fair Field GmbH
    Hochstraße 7
    87527 Sonthofen
    alt:
    Hochgratstraße 13
    87545 Burgberg im Allgäu
    Amtsgericht: 87435 Kempten (HRB 9461)
    Geschäftsführer: W* S*, Sonthofen, *07.*.1957
    ehem. Geschäftsführer: B* G* K*, Kempten (Allgäu), *16.*.1968
    Gesellschafter:
    W* S* **.04.1957
    Hochstr. 7
    87527 Sonthofen
    B* R* **.05.1958 --> Sunset Handelsgesellschaft UG
    Ritterstr. 35
    47877 Willich
    Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung aller Art, insbesondere Marketing-, Logistik- und Vertriebsberatung, Produkt- und Verpackungsentwicklung, Vermittlungen von Geschäftsabschlüssen aller Art, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten aller Art, Groß- und Einzelhandel, Vertrieb via Internet, Verkaufsagentur für jeden möglichen Vertriebsweg, insbesondere via Internet, Errichtung und Durchführung von Handelsvertretungen oder deren Betreuung. Dies alles gilt nur insoweit, als ein Meisterbetrieb oder Genehmigungen nicht erforderlich sind.
    Geändert von Weissbrot (08.11.2009 um 16:37 Uhr)
    Member of Special: Off-Topic and Project Honey Pot. - Auch kleine Fische können stinken.

  7. #7
    Antispam e.V. Mitglied Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Weissbrot ist Antispam V.I.P. Avatar von Weissbrot
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    Ein paar Hintergrundinfos zu den "Marken-Grabbern" der Fair Field GmbH:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/752/435499/text/

    Weitere Beteiligungen der "Grabber":

    ASN Handelsgesellschaft mbH
    ehem. FLORIMEL Vertriebs GmbH
    Jahnstr. 15
    87527 Sonthofen
    Insolvenz 2002 beim Amtsgericht Kempten, Az. IN 323/02
    Amtsgericht Kempten, Az IN 323/02, ASN Handelsgesellschaft mbH.

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASN Handelsgesellschaft mbH, vormals FLORIMEL Vertriebs GmbH, Jahnstr. 15, 87527 Sonthofen findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
    Verfügbar sind 137.734,55 EUR Verteilungsmasse abzüglich weiterer Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind 1.540.075,36 EUR Forderungen.

    Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Kempten, Geschäftsnummer IN 323/02, niedergelegt.

    Memmingen, den 23.10.2008
    usw...

    ASN Markengesellschaft mbH
    ehem. FLORIMEL Markengesellschaft mbH
    Jahnstraße 15
    87527 Sonthofen
    Amtsgericht: 87435 Kempten (HRB 7663)
    Insolvenz 2002 beim Amtsgericht Kempten Az. IN 498/02


    Pentavital GmbH (insolvent)
    Jahnstraße 15
    87527 Sonthofen
    Amtsgericht: 87435 Kempten (HRB 7949)


    Sunset Mediengesellschaft mbH (insolvent)
    Jahnstraße 15
    87527 Sonthofen
    Amtsgericht: 87435 Kempten (HRB 7670)


    Berry GmbH (insolvent)
    Jahnstr. 15
    87527 Sonthofen
    Amtsgericht: 87435 Kempten (HRB 7169)

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von Weissbrot (08.11.2009 um 18:08 Uhr)
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  8. #8
    ### nicht streicheln ### Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Nebelwolf hat immer Recht Avatar von Nebelwolf
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    Standard Verkauft die Fair Field GmbH gefälschte Computerspiele bei eBay?

    Hallo zusammen!

    Die Geschäftsführerin der Sunset Handelsgesellschaft UG, ist gleichzeitig Gesellschafterin der Fair Field GmbH. Sunset mahnt wegen blöder Kleinigkeiten ab, gleichzeitig werfen mehrere eBayer der Fair Field GmbH vor, daß sie gefälschte Computerspiele für die Spielkonsole DS Nintendo verkauft: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Zitat Zitat von Käufer 1 (14.10.09)
    Fälschung ? Kaufpreis erstattet, Original nicht lieferbar, obwohl 10 im Angebot Käufer: Käufer 1 ( 159 [100 bis 499 Bewertungspunkte])
    Antwort von fairfield-web (14.10.09 14:53):
    Bösartige Unterstellung ! ACHTUNG Verkäufer: Kunden meiden !
    Ergänzungskommentar von Käufer 1 (26.10.09 11:34):
    Vergleich mit 2 Originalen: Aufkleber + Anleitung anders, Orig. laufen auf DSi
    MARIO KART DS für Nintendo DS Lite (Nr.110435517397)
    Zitat Zitat von Käufer 2 (24.10.09)
    Orginal bleibt Orginal und eine Fälschung bleibt eine Fälschung Käufer: Käufer 2 ( 147 [100 bis 499 Bewertungspunkte])
    Antwort von fairfield-web (24.10.09 22:27):
    Bösartige Unterstellung ! Achtung Verkäufer - Kunden meiden !
    MARIO KART DS für Nintendo DS Lite (Nr.110435517397)
    Zitat Zitat von Käufer 3 (24.10.09)
    Leider hatte auch ich eine eindeutige Fälschung. Rücknahme lief aber problemlos Käufer: Kaufer 3 ( 441 [100 bis 499 Bewertungspunkte] )
    HARVEST MOON DS Nintendo DS Lite (Nr.110449583498)
    Die Sunset Handelsgesellschaft UG bietet in ihrem Webshop nur rund 50 zumeist gebrauchte Produkte an, daß soll ein Geschäft sein? Aber wir finden zufällig genau die Spiele im Angebot, von den eBay-Käufern bei Fair Field behaupten, die Spiele wären Fälschungen:
    http://www.sunset-net.de/modules/shop/index.php?location_id=5&cPath=53152&showpage=1&location_id=5

    Nebelwolf

  9. #9
    Antispam e.V. Mitglied Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Ostfriese ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von Ostfriese
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    Also in dem Fall der gefälschten Spiele wäre es wohl schlauer gewesen, Nintendo zu informieren und Anzeige zu erstatten.
    Jeder kann ein Held werden und Leben retten!
    Einfach beim NKR - Leben schenken oder der DKMS als Stammzellenspender registrieren! Also: worauf wartest Du noch? Maxi (7 Monate) braucht dringend eine Stammzellenspende!

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  10. #10
    Medien- und Kaffee(fahrten)guru truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. truelife ist Antispam V.I.P. Avatar von truelife
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    Durch den Usernamen der Käufer in den Bewertungen kann man ja zum Verkäufer Kontakt aufnehmen. Wenn diese der Meinung sind, es handele sich um Raubkopieen, könnte man den Fall ruhig mal Nintedo mitteilen...
    Helfen Sie mit! Bitte senden Sie mir Scans oder Fotos von Kaffeefahrteneinladungen an kaffeefahrten[at]gmx.de

    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009

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