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Thema: SMS SPam mit 50autos.de / Imobic / sende POLO an 2009

  1. #1
    Neues Mitglied rah scheint in Ordnung zu sein
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    Standard SMS SPam mit 50autos.de / Imobic / sende POLO an 2009

    Heute am 19.10.2009 bekam ich eine SMS Spam:
    ===========
    Absender: 2009
    Text: Gewinnen Sie in Kooperation mit T-Mobile 50 Tage je 1 von 50 VW Polo! Mitspielen? Einfach Gratis-SMS mit POLO an 2009 senden. Teiln. ab 18 Jahre. whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ===========

    Die SMS an die 2009 ist angeblich gratis. Man bekommt nach der Anmeldung jeden Tag eine Frage per SMS. Jeder Antwort kostet dann 50ct.

    Der Verursacher ist wohl die Imobic Gmbh in mit Sitz in Deutschland, die auch in der Malkastenstr. 3 wie Bob-Mobile sitzt. Siehe Impressum von whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ich vermute, dass meine T-Mobile Nummer angespammt wurde, weil ich bereits Reklamations-Schriftverkehr mit dem Unternehmen Bob Mobile unter der selben Adresse hatte.

    Zu untersuchen wäre:
    Wer steckt dahinter und wer ist zu fassen?
    Lohnt sich eine Strafanzeige? RegTP? Unterlassungsklage?
    Werden wirklich Autos verlost?
    Sollte nicht auch die T-Mobile eine Strafanzeige stellen wegen der falschen Behauptung mit der Kooperation? Ok , die T-Mobile zieht die SMS Gebühr im Auftrag dritter über die Rechnung ein...
    Geändert von mareike26 (19.10.2009 um 15:21 Uhr) Grund: whois

  2. #2
    Neues Mitglied rah scheint in Ordnung zu sein
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    Standard

    Ich habe die T-Mobile Hotline auf diese SMS Spam aufmerksam machen wollen und dabei erfahren, daß es laut interner Mitteilung eine offizielle Aktion von T-Mobile, Vodafon, E-Plus und O2 sei und dass ich die SMS bekommen habe, weil eine Werbe-Einverständnisserklärung vorliegt.

    Kaum zu glauben, da diese SMS für mich unserös aussieht:
    - sie wurde unverlangt gesendet
    - T-Mobile, E+, Vodafon und O2 in einer gemeinsamen Aktion? Klingt unglaubwürdig.
    - in der SMS steht "kostenlos", erst auf der Webseite steht etwas von 50ct / Antwort
    - kostenpflichtiges Gewinnspiele? Sind die nicht verboten?
    - im Prinzip kann jeder Premium SMS Nutzlos-Anbieter einer ähnliche Aktion starten
    Geändert von rah (19.10.2009 um 17:41 Uhr) Grund: rechtschreibfehler

  3. #3
    Neues Mitglied Tueddeldose scheint in Ordnung zu sein
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    Standard Auch bei O2

    Die gleiche SMS ist auch bei mir am 16.10. auf dem O2-Handy aufgeschlagen, hier war das Kennwort "QUIZ" und der VW war "in Kooperation mit O2" zu gewinnen.

  4. #4
    Inselbewohner mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. Avatar von mareike26
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    Standard

    Schaut mal hier:
    XI ZR 76/98 (betr.: Werbe-Klauseln) vom 16.03.1999: Für die von einem Verwender vorformulierten einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Kunden: die weder eine Nebenabrede enthalten noch zum notwendigen Inhalt eines gleichzeitig abgeschlossenen Vertrages gehören, aber im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung stehen, gilt das AGBG entsprechend.
    Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG.
    http://www.antispam.de/wiki/Urteile_...sgerichtshofes

    Das kann man analog bestimmt auf SMS-Spam anwenden. Was meinen denn die Anwälte dazu?
    The truth isn't easily pinned to a page. In the bathtub of history the truth is harder to hold than the soap, and much more difficult to find...
    In Memoriam BGH, 6. Juni 2000 (XI ZR 258/99)

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  5. #5
    Senior Mitglied Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Mittwoch ist Antispam V.I.P. Avatar von Mittwoch
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    Zitat Zitat von rah Beitrag anzeigen
    Kaum zu glauben, da diese SMS für mich unserös aussieht:
    [...]
    - kostenpflichtiges Gewinnspiele? Sind die nicht verboten?
    offtopic:
    Hier grüßt mal wieder Radio Eriwan: Im Prinzip schon.

    Wenn für die Teilnahme an einem Gewinnspiel eine Gebühr zu entrichten ist, legt das den Verdacht nahe, dass es sich um eine Lotterie handelt. Diese müsste durch die staatliche Glücksspielaufsicht vorab genehmigt werden und wird von selbiger Aufsicht dann auch sehr streng überwacht. Die deutschen Bundesländer tun sich erfahrungsgemäß recht schwer mit der Genehmigung solcher Lotterien.

    Dummerweise fallen die 50 Cent pro Anruf nicht unter Teilnahmegebühr, auch wenn dem Anbieter des Glücksspiels dadurch Einnahmen zukommen (je nach Anbieter und Vertrag etwa 20 bis 25 Cent pro Anruf). Den Grund dafür habe n die obersten deutsche Gerichte schon vor einigen Jahren wie folgt beurteilt: Der Betreiber muss nach deutschem Recht die Möglichkeit bieten, an dem Gewinnspiel zu gleichen Chancen auch per Postkarte teilnehmen zu können. Für eine solche Postkarte entstehen - Preis der Karte inbegriffen - etwa 50 Cent Kosten, daher ist der gleiche Betrag für ein Telefonat als angemessen zu betrachten.

    Ist also rechtlich wasserdicht, zumindest hinsichtlich eines möglichen Glücksspiels.

    Schönen Gruß
    Mittwoch
    To be is to do - Sokrates
    To do is to be - Sartre
    Do be do be do - Sinatra

  6. #6
    Inselbewohner mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. mareike26 ist Antispam V.I.P. Avatar von mareike26
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    http://www.stefan-niggemeier.de/blog...utos-lotterie/
    Auf eine E-Mail-Anfrage von mir hat die Firma imobic bislang nicht reagiert. Ich hatte darin auch gefragt, ob das von R. T. (Modedit) gegründete Unternehmen Verbindungen zur Firma „Bob Mobile” hat, die an derselben Adresse wie imobic sitzt und seit einiger Zeit durch besonders hinterhältige Abo-Fallen auffällt.
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  7. #7
    Graue Pestilenz Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Fidul hat immer Recht Avatar von Fidul
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    Das Zeugs wird jetzt auch im Fernsehen beworben. Die Website ist übrigens Flash-only, was sich natürlich auf die Zugänglichkeit des Impressums auswirkt.
    Wir kriegen euch alle!

  8. #8
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    Standard

    Ich habe eine SMS an meine o2-Mobilfunknummer erhalten; von der Kurzwahlnummer

    2009
    Gewinne 1VW in Kooperation mit o2. 50
    Tage lang je 1 VW Polo zu gewinnen!
    Mitmachen? Antworte mit QUIZ (Gratis-
    SMS). Teiln. ab 18 J. Infos: 50autos.de.
    Kein Abo!

    Zitat Zitat von rah Beitrag anzeigen
    ...auf der Webseite steht etwas von 50ct / Antwort
    - kostenpflichtiges Gewinnspiele? Sind die nicht verboten?
    Ja - die Veranstaltung von GLÜCKSSPIELEN bzw. von Ausspielungen von Sachpreisen ohne behördliche Erlaubnis ist strafbar, § 284 / § 287 Strafgesetzbuch.

    Aber: für ein Glücksspiel sei es nötig, daß die Teilnehmer einen vermögenswerten EINSATZ leisten müssen. ( Die Glücksspiel-Mafia hat nun die Meinung lanciert, daß erst ab einem "erheblichen" Vermögenswert von einem Einsatz die Rede sein könne. ) Allerdings kann im Einzelfall auch eine neutrale "Teilnahmegebühr" als verdeckter Einsatz gewertet werden ( z.B. ein beim Casino-Eintritt obligatorisch zu erwerbender Verzehrsbon, der gegen Roulette-Chips eingetauscht werden kann. )

    Außerdem liege ein GLÜCKSSPIEL nur dann vor, wenn die Entscheidung über den Erhalt des Gewinns ausschließlich, oder jedenfalls ganz überwiegend, vom Zufall abhängt, und nicht (in nennenswertem Maß) von den Fähigkeiten oder Kenntnissen des Spielers.

    Zitat Zitat von imobic_GmbH
    Teilnahme:

    Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist grundsätzlich nur aus Deutschland möglich.
    Nach der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer pro Einzelgewinnspiel (d.h. täglich) eine Frage per SMS an die Mobilfunknummer übersandt, über die die Anmeldung erfolgte. Der Empfang der Frage ist kostenlos. Der Teilnehmer kann die Frage mit A oder B per SMS über die Kurzwahl 2010 beantworten. Jede SMS an die 2010 kostet 50 Cent aus dem deutschen Netz der beteiligten Mobilfunkanbieter. Jede bis 24 Uhr des Tages, an dem die Frage-SMS versendet wurde, eingehende richtige Antwort auf die aktuelle Tagesfrage nimmt an der Verlosung des Tagespreises teil.
    Die Glücksspiel-Mafia hat die Meinung hoffähig gemacht, daß ein Mindestmaß an nötiger "Denkleistung" ausreiche, um ein (strafbares), ALLEIN vom Zufall abhängiges Glücksspiel zu einem (genehmigungsfreien) GESCHICKLICHKEITS-SPIEL zu machen. Die (geduldeten illegalen) Glücksspiel-Betreiber unterbieten sich deshalb mit an Unsinnigkeit nicht mehr erträglichen "Gewinn-Fragen":

    "Wo findet das Scheunenfest statt?
    a) Scheune
    b) Stadion "
    (gesehen bei RTL, Bauer sucht Frau)


    "Ein Turmspringer springt in....
    a: Wasser
    b: Senf
    ( beim TV-Total Turmspringen gesehen.)

    Womit schneidet man Zwiebeln?
    a) Messer
    b) Löffel
    ( "Die Kochprofis" (RTL2), 20.10.2008 )

    Was kann der Kandidat bei Schlag den Raab gewinnen?
    A: 1 Million Euro
    B: Eine Kuscheldecke in Velourslederoptik

    Für welches Getränk ist Düsseldorf bekannt?
    A) Altbier
    B) Altöl
    ( Stefan Raab, Stock-Car-Race )

    FRAUEN-TAUSCH ( Rtl2 )
    Was wird in dieser Serie getauscht?
    A) Frauen
    B) Männer

    SMS mit FRAU A oder FRAU B an die 22022

    ( Aus: Unfaßbar dämliche Gewinnspielfragen
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] )

    Zitat Zitat von rah Beitrag anzeigen
    ...auf der Webseite steht etwas von 50ct / Antwort
    - kostenpflichtiges Gewinnspiele? Sind die nicht verboten?
    Selbst wenn es nicht um ein Glücksspiel handeln sollte, so bliebe dennoch die Vorschrift des UWG zu beachten, wonach die Teilnahme an einem Gewinnspiel NICHT von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden dürfe - sofern es sich nicht um eine "naturgemäß mit der Teilnahme verbundene" Leistung handele. ( Gedacht war dabei an den Kauf einer Zeitschrift, in der ein Kreuzworträtsel-Preis ausgelobt wird. )

    Meines Erachtens sind die über die "normalen" "SMS-Kosten" hinausgehenden Premium-SMS-Kosten jedoch Dienste, die NICHT naturgemäß mit der Spielteilnahme verknüpft sind! Deshalb sind genaubesehen diese Werbeaktionen mit Gewinnspiel-Konzeptionen mit Mehrwertdienste-Nummern wettbewerbswidrig. ( Die Glücksspiel-Mafia hat die Meinung Platz greifen lassen, es handele sich dann nicht um eine unzulässige Koppelung von Gewinnspiel und Leistungs-Inanspruchnahme, wenn die Teilnahme auch alternativ auf dem Postweg eröffnet sei; und mit diesem Argument hat die Glücksspiel-Mafia dann argumentiert, dann könnten auch SMS-Teilnahmekosten bis in etwa der Höhe der Portokosten für eine Postkarte nicht unzulässig sein.

    f.

  9. #9
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